Geltungsbereich Deutschland
Informationen zum Elektro- und Elektronikgesetz für private Haushalte
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
2. Batterien und Akkus
Entfernen Sie (wenn möglich) alle Batterien und Akkus aus den Geräten und führen Sie diese der Batterieentsorgung zu.
3. Datenschutz-Hinweis
Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung eventuell vorhandener personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.
4. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“
Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildeten Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.
5. Hersteller-Registrierungsnummer
Als Hersteller im Sinne des ElektroG sind wir bei der zuständigen Stiftung Elektro-Altgeräte Register unter der folgenden Registrierungsnummer registriert: WEEE-Reg.-Nr. DE3096541