Hinweis nach dem BatteriegesetzPflichten des VerbrauchersNach Inkrafttreten der Gesetzesverordnung BattG zum 01.12.2009 ist jeder Verbraucher gesetzlich dazu verpflichtet, alle verbrauchten Batterien und Akkus über geeignete Sammelstellen beim Handel oder bei den Kommunen zu entsorgen. Die Entsorgung von Batterien und Akkus in jeder Form (auch fest eingebaut in Geräten) darf nicht über den Hausmüll erfolgen.
Sie können die Batterien jedoch auch unentgeltlich zurückgeben an Active Key GmbH, Brunnenäcker 6, 91257 Pegnitz
Zweck der getrennten EntsorgungAltbatterien enthalten möglicherweise Schadstoffe oder Schwermetalle, die der Umwelt und der Gesundheit schaden können.
Außerdem enthalten Batterien wichtige Rohstoffe, wie Eisen, Zink, Mangan und Nickel, die durch die getrennte Entsorgung zur Wiederverwertung gelangen.
Kennzeichnung von Batterien
Die durchgestrichene Abfalltonne auf Batterien weist Sie darauf hin, dass dieses Produkt/Gerät nicht in den Hausabfall gehört.
Enthalten die Batterien bestimmte Mengen schadstoffhaltiger Schwermetalle, so sind diese zusätzlich wie folgt ausgewiesen:
Cd = Cadmium (Bei mehr als 0,0002 Masseprozent Cadmium)
Hg = Quecksilber (Bei mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber)
Pb = Blei (Bei mehr als 0,004 Masseprozent Blei)
Nähere Informationen zur Verwertung und Entsorgung ausgewählter Altbatterien finden Sie beim Umweltbundesamt unter diesem
Link.
Die für Active Key gültige Batterieregistrierungsnummer lautet wie folgt:
DE 1059542