Batteriegesetz

Hinweis nach dem Batteriegesetz

Pflichten des Verbrauchers
Nach Inkrafttreten der Gesetzesverordnung BattG zum 01.12.2009 ist jeder Verbraucher gesetzlich dazu verpflichtet, alle verbrauchten Batterien und Akkus über geeignete Sammelstellen beim Handel oder bei den Kommunen zu entsorgen. Die Entsorgung von Batterien und Akkus in jeder Form (auch fest eingebaut in Geräten) darf nicht über den Hausmüll erfolgen.
Sie können die Batterien jedoch auch unentgeltlich zurückgeben an Active Key GmbH, Brunnenäcker 6, 91257 Pegnitz

Zweck der getrennten Entsorgung
Altbatterien enthalten möglicherweise Schadstoffe oder Schwermetalle, die der Umwelt und der Gesundheit schaden können.
Außerdem enthalten Batterien wichtige Rohstoffe, wie Eisen, Zink, Mangan und Nickel, die durch die getrennte Entsorgung zur Wiederverwertung gelangen.

Kennzeichnung von Batterien

Die durchgestrichene Abfalltonne auf Batterien weist Sie darauf hin, dass dieses Produkt/Gerät nicht in den Hausabfall gehört.




Enthalten die Batterien bestimmte Mengen schadstoffhaltiger Schwermetalle, so sind diese zusätzlich wie folgt ausgewiesen:

Cd = Cadmium (Bei mehr als 0,0002 Masseprozent Cadmium)
Hg = Quecksilber (Bei mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber)
Pb = Blei (Bei mehr als 0,004 Masseprozent Blei)




Nähere Informationen zur Verwertung und Entsorgung ausgewählter Altbatterien finden Sie beim Umweltbundesamt unter diesem Link.
Die für Active Key gültige Batterieregistrierungsnummer lautet wie folgt: DE 1059542